Für Immobilienverwalter ist eines klar: Die Betriebskostenabrechnung muss schnell, transparent und rechtssicher erfolgen – meist zum 31.12. als Stichtag. Doch bei vielen Energieverträgen endet die Laufzeit irgendwann im Jahr – was Abrechnungen erschwert, Rückfragen produziert und Zeit kostet. FINON bietet deshalb strukturierte Lösungen, bei denen Verträge sich am Abrechnungsstichtag orientieren, nicht umgekehrt.

1. Ausgangslage: Wenn Vertragslaufzeiten die Buchhaltung blockieren

  • Stromlieferung endet am 17.04.
  • Gasvertrag läuft bis 30.06.
  • Neue Laufzeit beginnt im Oktober

Ergebnis: Drei Verträge – und drei unterschiedliche Abrechnungszeiträume. Für den Verwalter bedeutet das:

  • Umrechnung auf Kalenderjahr
  • Mehr Aufwand in der Nebenkostenabrechnung
  • Verzögerung der gesamten Jahresabrechnung

Und: Bei Mieterwechseln wird es noch komplizierter.

2. FINON schafft stichtagsgenaue Energieverträge

Wir entwickeln Energieversorgungsmodelle, die nicht nach dem Vertragsangebot des Versorgers, sondern nach den Anforderungen des Kunden strukturiert sind.

Das bedeutet:

  • Vertragsbeginn und -ende werden gezielt auf den 31.12. ausgerichtet
  • Auch innerhalb gebündelter Verträge bleibt jede Lieferstelle separat abrechenbar
  • FINON sorgt für Klarheit durch vollständige Dokumentation aller Zeiträume

3. Fallbeispiel: Hausverwaltung mit 89 Liegenschaften

Zuvor hatte jede Liegenschaft eigene Energieverträge mit völlig unterschiedlichen Laufzeiten. FINON übernahm:

  • Lieferstellenklärung
  • Vertragsneustrukturierung mit einheitlichem Jahreslauf
  • Umsetzung mit Back-to-Back-Beschaffung zum optimalen Zeitpunkt
  • Einführung eines Abrechnungsdashboards für den Verwalter

Ergebnis:

Alle Betriebskostenabrechnungen konnten innerhalb von 5 Wochen nach Jahreswechsel erstellt werden – fehlerfrei und ohne Rückfragen.

4. Warum das besonders für Verwalter ein echter Vorteil ist

  • Schnelle BK-Abrechnung spart Zeit und Kosten
  • Weniger Rückfragen durch klare Zeiträume
  • Verlässlichkeit gegenüber Eigentümern und Mietern
  • Standardisierung vereinfacht Jahresablauf und Planung

Fazit: Abrechnung muss nicht auf Verträge Rücksicht nehmen – sondern umgekehrt

Verwalter brauchen stichtagsgenaue Energieverträge. FINON richtet Beschaffungsstruktur, Vertragslaufzeit und Abrechnung an Ihrem Jahresablauf aus – nicht am Kalender des Energieversorgers.

„Nicht die Energie bestimmt den Abrechnungszeitpunkt – sondern Sie.“