Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist mehr als eine Formalität – es ist gesetzlich verankert und für Verwalter und Vermieter verpflichtend. Besonders bei der Energieversorgung kann ein Verstoß erhebliche finanzielle und juristische Folgen haben: Mieter dürfen überhöhte Kosten kürzen, Gerichte beanstanden Umlagen – und Verwalter haften unter Umständen selbst. FINON hilft dabei, die Energieversorgung wirtschaftlich, rechtssicher und dokumentierbar zu gestalten.
1. Was bedeutet das Wirtschaftlichkeitsgebot konkret?
Laut § 556 Abs. 3 BGB müssen umlagefähige Betriebskosten – darunter auch Strom, Gas und Wärme – „in angemessenem Verhältnis zu Art und Umfang der Leistung“ stehen.
Für Energieverträge heißt das:
- Kein überhöhter Preis trotz günstiger Marktverhältnisse
- Kein unnötiger Aufwand durch viele Einzelverträge
- Dokumentation der Angebotsvergleiche oder Ausschreibungen
- Vermeidung von Grundversorgung oder stillschweigenden Verlängerungen
Wichtig: Das Gebot gilt unabhängig von der Eigentümerstruktur – sowohl für private Vermieter als auch für WEG-Verwalter.
2. Was droht bei Missachtung?
- Mieter oder Eigentümer können Betriebskosten anteilig kürzen
- Rückforderungen aus mehreren Jahren möglich
- Haftungsrisiken für Verwalter – insbesondere bei nachgewiesener Fahrlässigkeit
- Negative Auswirkungen auf ESG-Ratings oder Objektbewertungen bei Gewerbe
Ein „wir haben das immer so gemacht“ schützt rechtlich nicht – im Gegenteil.
3. Wie FINON das Wirtschaftlichkeitsgebot aktiv erfüllt
FINON geht über reine Energievermittlung hinaus – wir liefern ein dokumentiertes, geprüftes und wirtschaftliches Beschaffungsmodell:
- Marktanalyse & Beschaffungsvergleich bei jeder Angebotserstellung
- Festpreis- oder Tranchierungsmodell mit Begründung der Auswahl
- Angebots- und Entscheidungsprotokoll zur Vorlage bei Eigentümern oder Gerichten
- Fortlaufende Vertragsüberwachung zur Einhaltung von Kündigungsfristen
- Preis- und Marktmonitoring mit Empfehlungen zur Optimierung
Dabei immer im Fokus: Umlagefähigkeit, Preisstabilität, Vergleichbarkeit.
4. Praxisbeispiel: WEG mit 17 Einheiten und Mieterklage
Ein Eigentümer beanstandete die Stromkosten seiner Einheit – der Verwalter konnte keine Marktanalyse oder Vergleichsangebote vorlegen.
FINON wurde beauftragt mit:
- Prüfung der bestehenden Verträge
- Beschaffung von Vergleichsangeboten
- Nachweis der Wirtschaftlichkeit der gewählten Lösung
- Neustrukturierung mit stichtagsgenauer Abrechnung und Vertragsmonitoring
Ergebnis:
- Klage wurde zurückgezogen
- Einheitliche, rechtssichere Lösung für die gesamte WEG eingeführt
- Eigentümer schätzen die Transparenz deutlich höher als zuvor
5. Ihre Vorteile als Verwalter mit FINON
- Rechtssicherheit durch dokumentierte Marktvergleiche
- Haftungsvermeidung bei Umlageproblemen
- Vertrauen bei Eigentümern und Mietern durch nachvollziehbare Entscheidungen
- Stichtagsgenaue Abrechnung inkl. Dokumentation
- Kostenfreie Prüfung & Optimierung Ihrer Vertragsstruktur
Fazit: Wirtschaftlichkeitsnachweis ist kein Aufwand – wenn man ihn richtig strukturiert
FINON liefert nicht nur passgenaue Verträge – sondern stellt sicher, dass Sie sie auch rechtssicher weitergeben können. Und das mit vollständiger Transparenz und professioneller Begleitung.
„Günstig ist gut – nachgewiesen günstig ist besser.“