Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist mehr als eine Formalität – es ist gesetzlich verankert und für Verwalter und Vermieter verpflichtend. Besonders bei der Energieversorgung kann ein Verstoß erhebliche finanzielle und juristische Folgen haben: Mieter dürfen überhöhte Kosten kürzen, Gerichte beanstanden Umlagen – und Verwalter haften unter Umständen selbst. FINON hilft dabei, die Energieversorgung wirtschaftlich, rechtssicher und dokumentierbar zu gestalten.

1. Was bedeutet das Wirtschaftlichkeitsgebot konkret?

Laut § 556 Abs. 3 BGB müssen umlagefähige Betriebskosten – darunter auch Strom, Gas und Wärme – „in angemessenem Verhältnis zu Art und Umfang der Leistung“ stehen.

Für Energieverträge heißt das:

  • Kein überhöhter Preis trotz günstiger Marktverhältnisse
  • Kein unnötiger Aufwand durch viele Einzelverträge
  • Dokumentation der Angebotsvergleiche oder Ausschreibungen
  • Vermeidung von Grundversorgung oder stillschweigenden Verlängerungen

Wichtig: Das Gebot gilt unabhängig von der Eigentümerstruktur – sowohl für private Vermieter als auch für WEG-Verwalter.

2. Was droht bei Missachtung?

  • Mieter oder Eigentümer können Betriebskosten anteilig kürzen
  • Rückforderungen aus mehreren Jahren möglich
  • Haftungsrisiken für Verwalter – insbesondere bei nachgewiesener Fahrlässigkeit
  • Negative Auswirkungen auf ESG-Ratings oder Objektbewertungen bei Gewerbe

Ein „wir haben das immer so gemacht“ schützt rechtlich nicht – im Gegenteil.

3. Wie FINON das Wirtschaftlichkeitsgebot aktiv erfüllt

FINON geht über reine Energievermittlung hinaus – wir liefern ein dokumentiertes, geprüftes und wirtschaftliches Beschaffungsmodell:

  • Marktanalyse & Beschaffungsvergleich bei jeder Angebotserstellung
  • Festpreis- oder Tranchierungsmodell mit Begründung der Auswahl
  • Angebots- und Entscheidungsprotokoll zur Vorlage bei Eigentümern oder Gerichten
  • Fortlaufende Vertragsüberwachung zur Einhaltung von Kündigungsfristen
  • Preis- und Marktmonitoring mit Empfehlungen zur Optimierung

Dabei immer im Fokus: Umlagefähigkeit, Preisstabilität, Vergleichbarkeit.

4. Praxisbeispiel: WEG mit 17 Einheiten und Mieterklage

Ein Eigentümer beanstandete die Stromkosten seiner Einheit – der Verwalter konnte keine Marktanalyse oder Vergleichsangebote vorlegen.

FINON wurde beauftragt mit:

  • Prüfung der bestehenden Verträge
  • Beschaffung von Vergleichsangeboten
  • Nachweis der Wirtschaftlichkeit der gewählten Lösung
  • Neustrukturierung mit stichtagsgenauer Abrechnung und Vertragsmonitoring

Ergebnis:

  • Klage wurde zurückgezogen
  • Einheitliche, rechtssichere Lösung für die gesamte WEG eingeführt
  • Eigentümer schätzen die Transparenz deutlich höher als zuvor

5. Ihre Vorteile als Verwalter mit FINON

  • Rechtssicherheit durch dokumentierte Marktvergleiche
  • Haftungsvermeidung bei Umlageproblemen
  • Vertrauen bei Eigentümern und Mietern durch nachvollziehbare Entscheidungen
  • Stichtagsgenaue Abrechnung inkl. Dokumentation
  • Kostenfreie Prüfung & Optimierung Ihrer Vertragsstruktur

Fazit: Wirtschaftlichkeitsnachweis ist kein Aufwand – wenn man ihn richtig strukturiert

FINON liefert nicht nur passgenaue Verträge – sondern stellt sicher, dass Sie sie auch rechtssicher weitergeben können. Und das mit vollständiger Transparenz und professioneller Begleitung.

„Günstig ist gut – nachgewiesen günstig ist besser.“